§ 4 Abs 3 EStG
Der VwGH hatte zu beurteilen, ob das Gesetz eine Einschränkung kennt, die Umsatzsteuer für verschiedene Kalenderjahre unterschiedlich zu verrechnen (Brutto- oder Nettomethode).
VwGH 25.6.2007, 2002/14/0090
§ 4 Abs 3 EStG
Der VwGH hatte zu beurteilen, ob das Gesetz eine Einschränkung kennt, die Umsatzsteuer für verschiedene Kalenderjahre unterschiedlich zu verrechnen (Brutto- oder Nettomethode).
VwGH 25.6.2007, 2002/14/0090