§ 9 Abs 1 GEG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorübergehender Natur einen Nachlass, oder nur Stundung rechtfertigen.
VwGH 28.6.2007, 2007/16/0031
§ 9 Abs 1 GEG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorübergehender Natur einen Nachlass, oder nur Stundung rechtfertigen.
VwGH 28.6.2007, 2007/16/0031