§ 19 Abs 1 BAO
Der VwGH hatte zu entscheiden, welche Rechtspositionen eines Rechtssubjekts bei einer Gesamtrechtsnachfolge iS des § 19 BAO nicht übergehen können.
VwGH 28.6.2007, 2006/16/0199
§ 19 Abs 1 BAO
Der VwGH hatte zu entscheiden, welche Rechtspositionen eines Rechtssubjekts bei einer Gesamtrechtsnachfolge iS des § 19 BAO nicht übergehen können.
VwGH 28.6.2007, 2006/16/0199