Art 13 Teil B Buchst a der 6.MwSt-RL
Der EuGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen zu befassen, die eine Untervertreterin einer ihrerseits als Versicherungsmaklerin und -vertreterin tätigen Gesellschaft im Namen und für Rechnung der Gesellschaft erbringt.