Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, wie das AMS bei Nichtrauchern, die an Arbeitsstellen im Gastgewerbe vermittelt werden sollen, an denen sie dem Passivrauch ausgesetzt sind, in Hinkunft vorzugehen hat. Wie ist die Zumutbarkeit einer derartigen Beschäftigung im Falle von Rauchern zu beurteilen?
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 AlVG