Zusammenfassung: In ihrem Beitrag befassen sich StB Gaedke und Univ.-Prof. Tumpel mit Fragen iZm der Möglichkeit der Rückforderung der österreichischen USt für einen Unternehmer in Österreich, der Wirtschaftsgüter an Privatabnehmer in Deutschland versendet, mit seinen Umsätzen dabei die Lieferschwelle übersteigt, dennoch weiterhin die österreichische USt auf seinen Rechnungen ausweist. Die deutsche USt wird von Seite der deutschen Behörden vorgeschrieben. Hat in diesem Zusammenhang eine Rechnungskorrektur zu erfolgen? Wie ist diese Frage unter dem Aspekt des gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer zu beurteilen?