§ 54b Abs 2 VStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung erneut dazu geäußert, welche Sachlage für die Beurteilung der Einbringlichkeit einer Geldstrafe entscheidend ist.
VwGH 24.6.2008, 2005/17/0078
§ 54b Abs 2 VStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung erneut dazu geäußert, welche Sachlage für die Beurteilung der Einbringlichkeit einer Geldstrafe entscheidend ist.
VwGH 24.6.2008, 2005/17/0078