Zusammenfassung: Der UFS Wien hatte sich mit Fragen betreffend die Wiederaufnahme eines Verfahrens von Amts wegen aufgrund des Hervorkommens neuer Tatsachen und Beweismittel zu befassen. Wer entscheidet über die Wiederaufnahme eines Verfahrens? Wann ist eine amtliche Wiederaufnahme zulässig?
Rechtsgrundlagen: § 303 BAO; § 305 Abs 1 BAO