§ 95 Abs 4 Z 3 EStG
Der VwGH bekräftigt eine von ihm bereits getroffene Entscheidung hinsichtlich der Fragen, ob Depotentnahmen unter § 95 Abs 4 Z 3 EStG fallen und für diese eine Kapitalertragsteuervorschreibung zulässig ist.
VwGH 4.6.2008, 2005/13/0128; VwGH 19.12.2007, 2005/13/0075