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Gebührenfreie Übertragung von Schuldforderungen bei Beteiligung von Unternehmern - Nicht auf Order lautende unternehmerische Anweisungen unterliegen keiner Gebühr

SteuernDr. Karl-Werner Fellner, Hofrat des VwGH i.RSWK 2008, S 897 Heft 33 v. 20.11.2008

Zusammenfassung: Dr. Fellner beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Abtretung von bestehenden Schuldforderungen, die sofern sie im Wege einer abstrakten unternehmerischen Anweisung erfolgt, keiner Rechtsgebührenpflicht unterliegt.

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