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Keine Vorsteuererstattung bei verspäteter Vorlage der Originalbelege

SteuernSWK 2008, S 893 Heft 33 v. 20.11.2008

Zusammenfassung: Der UFS Graz hatte sich betreffend der Frage zu äußern, ob dem Vorsteuererstattungsantrag eines Unternehmers, der weder Sitz noch Betriebsstätte im Inland hat, stattzugeben ist, wenn er sämtliche Originalrechnungen bzw. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer nicht unmittelbar dem Erstattungsantrag beilegt, sondern diese erst mit Verspätung nachreicht.

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