Zusammenfassung: Der Autor erklärt im vorliegenden Beitrag, wann eine Verjährung der Erbschaftssteuer bei Erwerben von Todes wegen beginnt bzw. wann diese endet und ob es uU zu einer Nichtverjährung der Erbschaftssteuer kommen kann.
Rechtsgrundlagen: § 29 FinStrG; § 207 Abs 2 BAO; § 209 Abs 3 BAO; § 208 Abs 1 f BAO