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Kein grob fahrlässiger Berechnungsfehler bei der Lohnverechnung im Exekutionsverfahren

WirtschaftSWK 2008, W 158 Heft 31 v. 1.11.2008

§ 292j Abs 1 EO

Der OGH hatte sich hinsichtlich der Frage zu äußern, ob bei einem von einer Lohnverrechnerin begangenen Berechnungsfehler im Exekutionsverfahren eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt oder nicht.

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