Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Entscheidung des UFS hinsichtlich der verfassungsrechtliche Problematik im Hinblick auf § 9 Abs 8 UmGrStG, der prinzipiell die Zulässigkeit des Abzuges von Mindestkörperschaftssteuern, welche bis zum Umwandlungsstichtag entstanden und noch verrechnet wurden, nach einer Umwandlung gem. Art. II UmgrStG bei den Rechtsnachfolgern vorsieht. Der Verfasser beleuchtet zunächst den zugrundeliegenden Sachverhalt, erörtert im Anschluss die aktuelle Rechtslage, führt in der Folge die Entscheidungen des UFS an, um dann zur Rechtssache allgemein Stellung zu nehmen.