Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die vom deutschen BFH an den EuGH zur Vorabentscheidung gerichtete Frage hinsichtlich den Formerfordernissen der für die Antragsstellung auf eine Vergütung der USt gem. Art. 3 lit.a der RL 79/1072 EWG notwendigen Unterschrift. Die Frage, ob die geforderte Unterschrift durch den Unternehmer selbst oder auch durch eine andere dazu berechtigte Person erfolgen kann ist insoweit von Relevanz, da die Antragsstellung auf Vorsteuervergütung zeitlich befristet ist.