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VwGH 28.5.2008, 2008/15/0011

RechtsprechungGerhard Gaedke, StBSWK 2008, R 58 Heft 31 v. 1.11.2008

§ 33 Abs 2 lit. a FinStrG; § 33 Abs 1 leg. cit. FinStrG

Der VwGH legt fest, dass für die Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs 2 lit. a FinStrG es konkreterFeststellungen bedarf, die Aufschluss dahingehend geben, ob dieser den Tatbestand des § 33 Abs 1 leg. cit. betreffend der Jahresumsatzsteuer erfüllt hat.

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