Zusammenfassung: Der vorliegende Kurzbeitrag widmet sich dem Entscheid des UFS Innsbruck vom 16.10.2008, RV/0047-I/07 hinsichtlich der Beurteilung von Vereinbarungen unter nahen Angehörigen und dem damit verbundenen Erfordernis eines jeglichen Zweifel ausschließenden Inhalts. Im vorliegenden Sachverhalt war der Inhalt eines Vertrages, der die Abtretung von Gesellschaftsanteilen vorsah, dahingehend zu beurteilen.