§ 9 BAO
Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage der Auslegung des Wortes "insoweit" des § 9 BAO, nach welchem sich der Umfang der Haftung eines Vertreters richtet.
VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142
§ 9 BAO
Das Gericht beschäftigte sich in dieser Entscheidung mit der Frage der Auslegung des Wortes "insoweit" des § 9 BAO, nach welchem sich der Umfang der Haftung eines Vertreters richtet.
VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142