§ 8 Abs 2 KStG 1988
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich der VwGH mit der Frage, ob auch verdeckte Ausschüttungen zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträgen gem § 93 Abs 2 EStG zählen.
VwGH 23.4.2008, 2004/13/0106
§ 8 Abs 2 KStG 1988
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich der VwGH mit der Frage, ob auch verdeckte Ausschüttungen zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträgen gem § 93 Abs 2 EStG zählen.
VwGH 23.4.2008, 2004/13/0106