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Pflegegeld - doch nicht immer anzurechnen?

SteuernSWK 2008, S 37 Heft 2 v. 10.1.2008

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag geht auf eine Entscheidung des UFS im Zusammenhang mit der Nutzung eines PKWs für Transporttätigkeiten ein, in der er sich mit der Auslegung des § 34 Abs 6 EStG 1988 beschäftigte. Die Bestimmung ist demnach nur dahingehend auszulegen, daß Pflegegeld nur soweit anzurechnen und abzugsfähig ist, als dies seinem Zweck entspricht.

Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 6 EStG 1988

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