Zusammenfassung: Der Hunde-Abgabenpflicht unterliegende Hund muß zur Bewachung von sonstigen Betrieben gehalten werden, um als Wachhund anerkannt zu werden.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs. 2 OÖ Hundehaltegesetz 2002
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Zusammenfassung: Der Hunde-Abgabenpflicht unterliegende Hund muß zur Bewachung von sonstigen Betrieben gehalten werden, um als Wachhund anerkannt zu werden.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs. 2 OÖ Hundehaltegesetz 2002
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