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Aus der jüngsten Rechtsprechung

RechtsprechungEleonore Berchtold-Ostermann; Gerhard Gaedke; Michael Tumpel; Christian WidhalmSWK 2008, R 3 Heft 2 v. 10.1.2008

Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit der Tilgungszeit eines Abgabenrückstandes und hielt fest, daß bei Ratenzahlungen von 23 Jahren keine persönliche Unbilligkeit begründet wird.

Rechtsgrundlagen: § 236 Abs. 1 BAO

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