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§ 59 AbgEO

RechtsprechungEleonore Berchtold-Ostermann; Gerhard Gaedke; Michael Tumpel; Christian WidhalmSWK 2008, R 4 Heft 2 v. 10.1.2008

Zusammenfassung: Der VwGH nahm zur Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages gemäß § 59 AbgEO 20 Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 59 AbgEO

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