Zusammenfassung: Der VwGH nahm zur Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages gemäß § 59 AbgEO 20 Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 59 AbgEO
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Zusammenfassung: Der VwGH nahm zur Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages gemäß § 59 AbgEO 20 Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 59 AbgEO
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