Zusammenfassung: Der Autor kommentiert eine Entwicklung in der Verwaltungspraxis betreffend die Teilbarkeit von privat mitveranlassten Reiseaufwendungen. Ursprünglich unterlagen Aufwendungen für zB Kongresse, wenn sie auch nur zu einem Teil privat mitveranlasst waren, einem Aufteilungsverbot - die gesamten Kosten waren nicht abzugsfähig. Es werden Entscheidungen des UFS diskutiert, die eventuell zu einer Lockerung dieses Grundsatzes führen könnten.