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Gesellschafter-Geschäftsführer: DB

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (Bearb VfGH-Erkenntnisse), StB Gerhard Gaedke (Bearb VwGH-Erkenntnisse), Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (Bearb EuGH-Urteile)SWK 2008, R 51 Heft 28 v. 1.10.2008

§ 22 Z 2 EStG 1988

Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Bezüge von zu 25,67 % und 50,03 % am Stammkapital beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern auch dann dem Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen unterliegen, wenn die Geschäftsführer ihre Arbeitszeit zu einem großen Teil auch anderen Unternehmen widmen.

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