§ 308 Abs 3 BAO
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wann im Falle eines Irrtums der Lauf der Wiedereinsetzungsfrist beginnt.
VwGH 19.3.2008, 2007/15/0258
§ 308 Abs 3 BAO
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wann im Falle eines Irrtums der Lauf der Wiedereinsetzungsfrist beginnt.
VwGH 19.3.2008, 2007/15/0258