Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Entscheidung des BFH zur Frage, ob Schuldzinsen aus einem Darlehen als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wenn der Geldbetrag daraus nicht direkt für Aufwendungen iZm einer Vermietungstätigkeit genutzt wird, sondern in einen Cash-Pool eingebracht wird, aus dem später die Aufwendungen bestritten werden.
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