§ 37 Abs 5 EStG
Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des VwGH zur Frage, ob einem pensionierten Angestellten, der eine atypische stille Beteiligung kündigte, die Versteuerung des Veräußerungsgewinnes mit dem Hälftesteuersatz gem § 37 Abs 5 EStG zu gewähren war.