§ 5 Abs 1 AEG
Das Gericht beschäftigte sich damit, dass nach § 5 Abs 1 AEG zu Unrecht gewährte Erstattungen mit Bescheid zurückzufordern sind, auf diese Erstattungen sind gem § 1 Abs 5 AEG, die für Zölle geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden.
VwGH 28.2.2008, 2007/16/0182