Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des BFH in welcher sich dieser mit der Frage auseinandersetzen musste, unter welchen Umständen eine Gewinntantieme, die einem Gesellschafter-Geschäftsführer versprochen wurde, die an den in der Handelsbilanz ausgewiesenen Jahresüberschuss anknüpft, steuerlich anzuerkennen ist.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG