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Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz

SteuernSTB Gerhard Gaedke; Dr. Michael Tumpel, Univ. Prof., Universität LinzSWK 2008, S 578 Heft 20 und 21 v. 15.7.2008

Zusammenfassung: Die Autoren widmen sich in ihrem aktuellen USt-Fall der Frage, ob bei einem verlorenen HG Verfahren aus der Rechnung des gegnerischen Anwalts in Höhe von 6.000,- zuzüglich 20% Umsatzsteuer, vom Verlierer die Vorsteuer abgezogen werden kann.

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