Der Autor untersucht in seinem Beitrag die Zusammenarbeit zwischen Verbänden bzw Vereinen und Unternehmen im Rahmen einer Großveranstaltung; während Erstere die Ausübenden und das Know-how bereit stellen, bringen Unternehmen ua den Veranstaltungsort mit ein. Bei der Erläuterung der rechtlichen Beurteilung dieser Art der Zusammenarbeit zieht der Autor ein Erkenntnis des VwGH heran, in welchem dieser eine solche Kooperation als Gesellschaft bürgerlichen Rechts qualifizierte.