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Der Kundenstamm in unternehmens- und steuerrechtlicher Beurteilung

SteuernDr. Gudrun Fritz-Schmied, Univ. Prof., Universität KlagenfurtSWK 2008, S 555 Heft 20 und 21 v. 15.7.2008

Zusammenfassung: Rechtsprechung und Verwaltungspraxis qualifizieren den entgeltlich erworbenen Kundenstamm in den meisten Fällen als Firmenwertfaktor und unterwirft in somit den Rechtsfolgen des § 8 Abs 3 EStG. Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag mit dieser Handhabung kritisch auseinander und erläutert die Möglichkeit der bilanziellen Erfassung des Kundenstamms als immaterieller Vermögensgegenstand bzw. unkörperliches Wirtschaftsgut.

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