§ 6 Abs 1 Z 14 UStG
Der VwGH hatte zu beurteilen, ob es mit dem Sachlichkeitsgebot vereinbar ist, dass aus dem Kreis der gemeinnützigen Körperschaften nur die auf Körpersport ausgerichteten Vereinigungen mit ihren Vermietungsumsätzen unter die zwingende Befreiungsbestimmung des § 6 Abs 1 Z 14 UStG fallen.