§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage der Qualifizierung eines Ertrages als kapitalertragsteuerpflichtig zu beschäftigen.
VwGH 25.6.2007, 2007/14/0002
§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage der Qualifizierung eines Ertrages als kapitalertragsteuerpflichtig zu beschäftigen.
VwGH 25.6.2007, 2007/14/0002