§ 10 Abs 2 KStG 1988
Der Beitrag informiert, wie nach dem Erkenntnis des VwGH, in dem erkannt wurde, dass § 10 Abs 2 KStG 1988 gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des Art 56 Abs 1 EGV verstößt, in Zusammenhang mit ausländischen Beteiligungen vorzugehen ist. Was gilt für Körperschaften, die in der EU ansässig sind? Was für Körperschaften, die in Drittstaaten ansässig sind?