Zusammenfassung: Der UFS Graz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Hauptwohnsitzbefreiung neben dem Gebäude auch Grund und Boden erfasst.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 6 EStG 1988
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Zusammenfassung: Der UFS Graz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Hauptwohnsitzbefreiung neben dem Gebäude auch Grund und Boden erfasst.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 6 EStG 1988
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