§ 3 Abs 1 Z 2 ALSAG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Altlastenbeitrag auch dann zu entrichten ist, wenn Bauschutt nur vorübergehend für das Verfüllen von Gebäudeunebenheiten verwendet wird.
VwGH 21.12.2007, 2007/17/0070
§ 3 Abs 1 Z 2 ALSAG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Altlastenbeitrag auch dann zu entrichten ist, wenn Bauschutt nur vorübergehend für das Verfüllen von Gebäudeunebenheiten verwendet wird.
VwGH 21.12.2007, 2007/17/0070