§ 4 Abs 4 EStG 1988
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob die Hinterlegung einer Kaution durch einen Rechtsanwalt für die Haftentlassung seines Klienten als Betriebsausgabe anzuerkennen ist.
VwGH 15.1.2008, 2005/15/0146
§ 4 Abs 4 EStG 1988
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob die Hinterlegung einer Kaution durch einen Rechtsanwalt für die Haftentlassung seines Klienten als Betriebsausgabe anzuerkennen ist.
VwGH 15.1.2008, 2005/15/0146