Die Autorin informiert in ihrem Beitrag über einen Fall, indem die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung versagt wurde, weil auf der Empfänger- bzw. Abnehmererklärung die Unterschrift fehlte, obwohl alle Bestandteile des Beförderungs- oder Versendungsnachweises erbracht wurden.