Zusammenfassung: Ab dem 31.7.2008 entfällt die Schenkungssteuer für die Übertragung von Mietobjekten, gleichzeitig wird aber auch die Aufwertung auf fiktive Anschaffungskosten abgeschafft. Dies kann unter bestimmten Umständen zu einem Steuernachteil führen. Der Autor widmet sich in seinem Beitrag der Frage, ob eine Übertragung vor dem 31.7.2008 nicht doch von Vorteil wäre.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 124b EStG; § 28 Abs 2 EStG