§ 191 Abs 2 BAO
Das Gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, an wen ein Feststellungsbescheid ergehen soll, wenn zum Zeitpunkt des Ergehens des Bescheids, die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit bereits beendet worden ist.
VwGH 19.12.2007, 2007/13/0142