§ 49 Abs 1 FinStrG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Zahlungsschwierigkeiten die Annahme von Vorsatz im Rahmen des § 49 Abs 1 lit a FinStrG ausschließen.
VwGH 28.11.2007, 2007/15/0165
§ 49 Abs 1 FinStrG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Zahlungsschwierigkeiten die Annahme von Vorsatz im Rahmen des § 49 Abs 1 lit a FinStrG ausschließen.
VwGH 28.11.2007, 2007/15/0165