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Leistungen eines Seminarhotels sind umsatzsteuerlich aufzuspalten

SteuernStB Gerhard Gaedke, Dr. Michael TumpelSWK 2008, S 434 Heft 13 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Die Autoren behandeln in Frage-Antwort-Manier ein umsatzsteuerliches Problem. Im gegenständlichen Fall geht es um die Frage, ob Zusatzleistungen, die durch ein Hotel erbracht werden, als Nebenleistung zum Beherbergungsvertrag dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterworfen werden dürfen. Es wird der genaue Sachverhalt sowie das Ergebnis geschildert.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 Z 4 lit b UStG

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