Zusammenfassung: Die Autoren behandeln in Frage-Antwort-Manier ein umsatzsteuerliches Problem. Im gegenständlichen Fall geht es um die Frage, ob Zusatzleistungen, die durch ein Hotel erbracht werden, als Nebenleistung zum Beherbergungsvertrag dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterworfen werden dürfen. Es wird der genaue Sachverhalt sowie das Ergebnis geschildert.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 Z 4 lit b UStG