Zusammenfassung: Der UFS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob die nebenberufliche Tätigkeit als Schriftsteller als Liebhaberei iSd LVO zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO
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Zusammenfassung: Der UFS hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob die nebenberufliche Tätigkeit als Schriftsteller als Liebhaberei iSd LVO zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 LVO
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