Zusammenfassung: An Hand eines konkreten Falles gehen die Autoren der Frage nach, wann ein im Inland verwendetes Kfz nach dem KFG zuzulassen wäre und damit eine Entrichtungspflicht nach § 1 Z 3 NoVAG nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: § 1 NoVAG; § 37 Abs 2 KFG; § 40 Abs 1 KFG; § 973 ABGB; § 316 ABGB