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VwGH: Internet im Regelfall zur Kundmachung eines Verhandlungstermins ungeeignet

WirtschaftSWK 2008, W 92 Heft 12 v. 20.4.2008

Nach den Bestimmungen des Stm. Baugesetzes müssen Bauverhandlungen sowohl durch Anschlag im Gemeindeamt, als auch durch Kundmachung " in geeigneter Form" bekannt gemacht werden. In dieser Rechtsache musste sich das Gericht mit der Frage auseinandersetzen, ob die Kundmachung über die Anberaumung einer Bauverhandlung auf der Gemeindwebseite als " in geeigneter Form" ausreichend ist.

VwGH 28.2.2008, 2006/06/0204

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