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§ 191 Abs 2 BAO

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (Bearb VfGH-Erkenntnisse), StB Gerhard Gaedke (Bearb VwGH-Erkenntnisse), Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (Bearb EuGH-Urteile)SWK 2008, R 26 Heft 12 v. 20.4.2008

§ 191 Abs 2 BAO

Der VwGH befasste sich mit der Frage, an wen der Feststellungsbescheid ergehen muss, wenn zu diesem Zeitpunk die Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit bereits beendet ist.

VwGH 21.11.2007, 2004/15/0131

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