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Diversionszahlungen eines Arztes sind keine Werbungskosten

SteuernSWK 2008, S 370 Heft 10 v. 1.4.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über eine Entscheidung des UFS Wien zur Frage der Abzugsfähigkeit von Diversionszahlungen eines Arztes.

Rechtsgrundlagen: § 20 EStG

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