§ 284 BAO
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob ein Abgabenpflichtiger, der es verabsäumt hat, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu stellen, ein subjektives Recht auf Durchführung einer amtswegigen mündlichen Verhandlung hat.
VwGH 17.10.2007, 2004/13/0180